Bewertung eines Büroarbeitsplatzes

Die EMF Richtlinie 2013/35/EU beschreibt Minimalanforderungen an Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber elektromagnetischen Feldern. Um die Umsetzung in der Richtlinie für Unternehmen zu vereinfachen wurde seitens der EU-Kommission (Directorate-General for Employment, Social Affairs and Inclusion) ein umfassender, 3-teiliger  “Non-binding guide to good practice for implementing Directive 2013/35/EU Electromagnetic Fields” herausgegeben, der Unternehmen bei der Bewertung von Arbeitsplätzen unterstützt. (https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=en&pubId=414&type=2&furtherPubs=related )

Der EU-Guide enthält eine Tabelle für EMF-Quellen, die für allgemeine Arbeitsplätze relevant sind (Guide for SEMs – Seite 14, Tabelle 3.2) und eine Bewertung, ob für diese Quellen eine zusätzliche EMF-Bewertung durchzuführen sein wird. Ein „Nein“ in der Tabelle wird im Regelfall keine vertiefende Bewertung der Felder, die durch die jeweilige Quelle erzeugt werden, nötig machen. Eine allgemeine Risikobewertung entsprechend den Anforderungen der Framework Directive ist dennoch durchzuführen, auch ist es nötig, Änderungen an den Quellen zu monitoren.

Tabelle 3.2. geht weiters davon aus, dass die eingesetzten Arbeitsmittel bzw. Geräte den jeweiligen anzuwendenden Normen entsprechen, regelmäßig und korrekt gewartet wurden und entsprechend den Intentionen des Herstellers verwendet werden. Fälle, wo dies z.B. bei veralteten oder schlecht gewarteten Geräten nicht zutrifft, liegen möglicherweise außerhalb der Anwendung von Tabelle 3.2.

Quelle: Non-binding guide to good practice for implementing Directive 2013/35/EU Electromagnetic Fields (Vol. 1 – 3), link: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=en&pubId=414&type=2&furtherPubs=related

Tests mit der angebotenen Evaluierungssoftware EMES haben hinsichtlich etlicher Funkanwendungen gezeigt, dass bei Auswahl der Worst-Case-Einstellungen signifikante Überbewertungen errechnet werden, die der realen Situation nicht entsprechen und im schlimmsten Fall weitere umfangreiche, jedoch nicht nötige messtechnische Evaluierungen nach sich ziehen können. Im Fall von Mobilfunksendeanlagen sind die meisten von EMES geforderten Parameter nicht öffentlich zugänglich – in diesem Fall empfiehlt das Programm die Worst-Case-Annahme.

Die Sicherheitsabstände bei Mobilfunkanlagen werden seitens der Betreiber unter Berücksichtigung aller relevanter Quellen (siehe ÖVE/ÖNORM EN 50401) bewertet und sind einzuhalten (siehe „Sicherheitsabstände“).