Welche Grenzwerte gelten für mich?
Das internationale Grenzwertsystem für den Personenschutz gegenüber elektromagnetischen Feldern unterscheidet zwischen Allgemeinbevölkerung und sogenannten beruflich exponierten Personen. Die Allgemeinbevölkerung umfasst auch besonders schützenswerte Personengruppen wie Kinder, Schwangere oder Kranke. Für berufliche Exposition wird davon ausgegangen, dass sich die Person im erwerbstätigen Alter befindet und gesund ist. Darüber hinaus muss der Erwerbstätige über die Gefahren am Arbeitsplatz unterwiesen sein. Aus diesem Grund liegen Grenzwerte für berufliche Exposition höher als Grenzwerte für die Allgemeinbevölkerung.
In den von der Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlenen Grenzwerten, die in Österreich in der OVE Richtlinie R 23-1 (alt: ÖNORM E8850) umgesetzt und verbindlich anzuwenden sind, ist ein 50-facher Vorsorgefaktor eingezogen. Das bedeutet, dass die tatsächliche, sogenannte „biologische Wirkschwelle“ erst bei einer Grenzwerteüberschreitung von über dem 50-fachen überschritten wird.
Mit der Realisierung des 50-fachen Vorsorgefaktors ist das Vorsorgeprinzip übererfüllt: Die Grenzwerte gelten daher auch für Kranke, Schwache, ältere Personen, Kleinkinder und Babys; selbst unter der Annahme einer gleichbleibenden, andauernden Immission.
Für beruflich exponierte Personen sind die Grenzwerte lt. VEMF heranzuziehen. Beruflich exponierte Personen sind Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit an Arbeitsplätzen EMF exponiert werden. Für beruflich exponierte Personen sind im Regelfall die Grenzwerte der beruflichen Exposition anzuwenden.
Grenzwerte für berufliche Exposition: